Mit einem am 21. Januar 2025 veröffentlichten Dekret des italienischen Verkehrsministeriums entfällt die Pflicht, die bisher vorgeschriebene reflektierende Warntafeln oder auch Wiederholungsschilder (ein drittes Nummernschild) für Fahrradträger zu verwenden, die auf Anhängerkupplungen montiert werden. Während die reflektierende Warntafel völlig wegfällt, reicht es beim Nummernschild stattdessen aus, das originale Kennzeichen des Fahrzeugs sichtbar am Träger anzubringen.
Das heißt in aller Kürze:
- Keine zusätzlichen Schilder oder Warntafeln mehr: Fahrradträger auf Anhängerkupplungen benötigen keine reflektierenden Markierungen oder Schilder mehr.
- Einfachere Nutzung: Das Kennzeichen des Fahrzeugs kann direkt am Träger angebracht werden.
- Sicherheitsanforderungen bleiben: Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen des Trägers müssen weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.