Panne in Italien

Wer auf Italiens Straßen eine Panne hat, darf nur aussteigen, wenn er sich durch eine Warnweste oder rückstrahlende Träger erkennbar macht. Dieses Gesetz ist mit 1. 4. 2004 in Kraft getreten.
Festzuhalten ist noch, dass lediglich der Tatbestand des Nichttragens im Anlassfall strafbar ist (Strafbetrag beträgt Euro 33,-).
Die Weste oder die Träger gehören nicht zu den vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen eines Fahrzeuges und der Tatbestand des Nicht-Mitführens im Zuge einer Fahrzeugkontrolle gilt nicht als strafbar

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