In einigen Ländern ist die Grüne Karte zur Einreise unbedingt erforderlich. Das sind Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien-Montenegro, Tschechien, Tunesien und Türkei.

In einigen Ländern (z.B. Italien und Spanien) ist sie zur Einreise zwar nicht notwendig, wird jedoch bei einem Unfall verlangt.

In einigen Ländern wird beim Nichtmitführen der Grünen Karte eine Strafe eingehoben.

Die „Grüne Karte“ wird von den Versicherungen kostenlos ausgestellt und zugesandt.

Außerdem sollte bei Fahrten ins Ausland unbedingt ein „Europäischer Unfallbericht“ in doppelter Ausführung mitgeführt werden.
Quelle: KFZ-Auskunft.de

Auch die Bestimmungen über das Mitführen und Tragen von Warnwesten sowie die Verwendung von Licht am Tag im jeweiligen Urlaubsland sollte man sich in Erinnerung rufen.

Nebellicht am Tag:

Nebellicht am Tag ist erlaubt in Norwegen, Schweden und Österreich. Ausdrücklich verboten ist es in Dänemark, Mazedonien, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.