Winterreifenpflicht in Südtirol

Von 15. November bis 15. April dürfen Pkw auf Südtirols Straßen nur noch mit Winterreifen (Alternativ: Sommerreifen plus Schneeketten) unterwegs sein.
Diese neue Regelung gilt auf allen Südtiroler Straßen, inklusive Brennerautobahn A 22, unabhängig davon, ob es schneit, die Straßen eisig oder trocken sind.
Außerdem neu in dieser Wintersaison: Motorisierte Zweiräder müssen bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall grundsätzlich stehen bleiben.
In den früheren Jahren gab es die Winterreifen-Pflicht in Südtirol nur auf auserwählten Strecken und bei widrigen Straßenbedingungen.
Quelle: ÖAMTC

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